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   BGH, 08.12.1987 - 4 StR 646/87   

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https://dejure.org/1987,3783
BGH, 08.12.1987 - 4 StR 646/87 (https://dejure.org/1987,3783)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1987 - 4 StR 646/87 (https://dejure.org/1987,3783)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1987 - 4 StR 646/87 (https://dejure.org/1987,3783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Widersprüchlichkeit von Urteilsgründen bezüglich des Tatbestandsmerkmals der "niederen Beweggründe" bei Mord - Gefühlsmäßige und triebhafte Regungen als niedere Beweggründe - Bedeutung einer Triebanomalie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

    Nur ausnahmsweise, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28), kann anstatt einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lediglich eine Verurteilung wegen Totschlages in Betracht kommen.
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08

    Mord (niedrige Beweggründe); verminderte Schuldfähigkeit (eingeschränkte

    Ausdrücklicher Prüfung bedarf diese Frage insbesondere bei Taten, die sich spontan aus der Situation heraus entwickelt haben (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 10).
  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

    Diese Bewertung führt allerdings dann nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28).
  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Ausdrücklicher Prüfung bedarf diese Frage insbesondere bei Taten, die sich ohne Plan und Vorbereitung plötzlich aus der Situation heraus entwickeln (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 10).
  • BGH, 05.11.2002 - 1 StR 247/02

    Mord (niedrige Beweggründe: menschenverachtender Vernichtungswille; Bewusstsein

    Ausdrücklicher Prüfung bedarf diese Frage insbesondere bei Taten, die sich ohne Plan und Vorbereitung plötzlich aus der Situation heraus entwickeln (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 10).
  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 632/92

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen

    Zu den subjektiven Erfordernissen des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe" gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit der Beweggründe ausmachen, ins Bewußtsein aufgenommen hat und daß er, soweit bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. u.a. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH NJW 1981, 1382 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 6, 10, 12, 15).
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